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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19. Mai 2026


§1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über mobile Fahrzeugaufbereitungsdienstleistungen zwischen RideRefined, Inhaberin Franziska Haidl, Anna-Tattenberger-Straße 20 in 94428 Eichendorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden.


(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.


§2 Vertragsgegenstand


(1) Gegenstand des Vertrages ist die mobile Fahrzeugaufbereitung (Innen- und/oder Außen) gemäß dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.


(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer erstellten Angebot, der Serviceliste auf der Website oder individuellen Vereinbarungen (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder über das Anfrageformular).


(3) Ein bestimmtes Reinigungsergebnis wird nicht garantiert, sofern der Zustand des Fahrzeugs dies objektiv nicht zulässt oder der Kunde auf die Durchführung bestimmter, zur Erreichung des Ergebnisses notwendiger Leistungen verzichtet.


§3 Vertragsschluss und Angebotsannahme


(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.


(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme erfolgt durch Betätigung des Buttons „Angebot annehmen“ innerhalb der vom Auftragnehmer bereitgestellten Mail oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) durch den Kunden. Mit der Betätigung des Buttons „Angebot annehmen“ erklärt der Kunde verbindlich die Annahme des Angebots und die Kenntnisnahme sowie das Einverständnis mit diesen AGB.


(3) Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang des Auftrags per E-Mail. Das angenommene Angebot dient als Auftragsbestätigung.


(4) Bei Gewerbekunden ist zusätzlich zur digitalen Annahme des Angebots eine physische Unterschrift auf dem Auftrag erforderlich. Bei Privatkunden ist die digitale Annahme des Angebots ausreichend und gilt als verbindliche Willenserklärung.


§4 Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlung


(1) Es gelten die im individuell erstellten Angebot vereinbarten Preise.


(2) Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


(3) Mit Annahme des Angebots wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Die Anzahlung dient der Terminreservierung sowie der Deckung bereits entstandener Aufwendungen und Vorbereitungskosten.

Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten die Regelungen gemäß §7 dieser AGB. RideRefined behält sich vor, tatsächlich entstandene Aufwendungen und Ausfallkosten im gesetzlich zulässigen Umfang einzubehalten.


(4) Der Restbetrag ist unmittelbar nach Leistungserbringung und Fahrzeugübergabe fällig. Die Zahlung kann bar, per PayPal, Sofortüberweisung oder über andere angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.


(5) Bei Firmenkunden können individuelle Zahlungsziele vereinbart werden.


§5 Leistungsdurchführung und Fahrzeugübergabe


(1) Die Fahrzeugaufbereitung erfolgt am Firmensitz oder am vereinbarten Standort des Kunden.


(2) Der Kunde stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Zugang zum Fahrzeug, ein Stromanschluss (230V), ein Wasseranschluss (sofern nicht anders vereinbart) und ausreichender Arbeitsraum vorhanden sind. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden.


(3) Fahrzeugzustand und Dokumentation: Vor Beginn der Aufbereitung wird der Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Kunden oder einer bevollmächtigten Person begutachtet und vorhandene Schäden (z.B. Lackschäden, Dellen, Kratzer, Materialermüdung, Vorschäden) werden fotografisch und/oder per Video dokumentiert. Diese Dokumentation dient der Beweissicherung und dem Schutz beider Parteien vor späteren unbegründeten Reklamationen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Dokumentation. Für bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.


(4) Nach Abschluss der Aufbereitung erfolgt die Fahrzeugübergabe. Der Kunde hat das Fahrzeug unverzüglich auf sichtbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Schäden oder Beanstandungen sind unverzüglich nach Leistungserbringung und vor Abnahme des Fahrzeugs anzuzeigen.


§6 Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.


(2) Für bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug (gemäß §5 Abs. 3) wird keine Haftung übernommen.


(3) Bei empfindlichen Materialien (z. B. alte Lacke, beschädigte Kunststoffteile, lose Bauteile) erfolgt die Reinigung auf Risiko des Kunden, sofern der Kunde trotz Hinweises auf die Durchführung der Leistung besteht.


(4) Eine Haftung für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Aufbereitung alle Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.


(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§7 Terminabsagen und Ausfallpauschale


(1) Terminabsagen durch den Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.


(2) Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder Nichterscheinen des Kunden wird die gemäß §4 Abs. 3 geleistete Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallpauschale einbehalten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung besteht in diesen Fällen nicht.


§8 Witterungsbedingungen


(1) Außenreinigungen sind witterungsabhängig.


(2) Bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z.B. starker Regen, Frost) kann der Auftragnehmer den Termin verschieben. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.


§9 Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung mitzuteilen.


(2) Dem Auftragnehmer ist das Recht zur Nachbesserung einzuräumen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer hierfür eine angemessene Frist zu setzen und die Möglichkeit zur Prüfung und Durchführung der Nachbesserung zu geben.


§10 Widerrufsrecht für Verbraucher


Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die detaillierten Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular sind der gesonderten Widerrufsbelehrung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
Hinweis: Bei vollständig erbrachter Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

 

§11 Fahrzeuginhalt / Wertsachen

 

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Leistung sämtliche Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld sowie persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.

 

RideRefined übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§12 Fahrzeugzustand / Hygiene

 

RideRefined behält sich vor, Aufträge bei erheblichen hygienischen Risiken (z. B. starker Schimmelbefall, biologische Verunreinigungen, Schädlingsbefall oder gesundheitsgefährdende Stoffe) abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung durchzuführen.


§13 Datenschutz und Bild-/Videoaufnahmen


(1) Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.


(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Fahrzeugaufbereitung Foto- und Videoaufnahmen des Fahrzeugs für Dokumentations-, Beweissicherungs- und Marketingzwecke (Website, Social Media, Werbung) erstellt werden dürfen. Dabei werden Kennzeichen und andere personenbezogene Merkmale, die eine Identifizierung des Kunden oder des Fahrzeugs ermöglichen könnten, unkenntlich gemacht oder nicht gezeigt. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.


(3) Sollte der Kunde eine Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial seines Fahrzeugs für Marketingzwecke nicht wünschen, hat er dies dem Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall werden die Aufnahmen ausschließlich zu Dokumentations- und Beweissicherungszwecken verwendet und nicht öffentlich zugänglich gemacht.


§14 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.


RideRefined

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